Allgemeine Vertragsbedingungen – Fitness im AquariUM
Stand: 04/2025
Inhaltsverzeichnis
- 1. Leistungsumfang
- 2. Laufzeit und Kündigung
- 3. Preiskonditionen / Zahlungsweise
- 4. Haftung
- 5. Gesundheitserklärung
- 6. Besonderheiten bei Kindern – und Jugendlichen
- 7. Übertragbarkeit von Mitgliedsverträgen / Mitgliedsarmband
- 8. Datenschutz
- 9. Schlussbestimmungen
1. Leistungsumfang
Die Technische Werke Schwedt GmbH (nachfolgend „TWS“ genannt) bietet im AquariUM gesundheitsorientierte Trainingsprogramme an. Dazu zählt der vertraglich geregelte Gebrauch der Sport- und Fitnessgeräte sowie weiteren im Vertrag festgelegten Leistungen. Der Kunde ist berechtigt diese, für die vereinbarte Vertragsdauer innerhalb der Öffnungszeiten, zu nutzen. Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart sind, können gegen ein gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden. Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsangebotes obliegen der TWS, sofern diese unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sind. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen AquariUM (Haus- und Badeordnung) sind Bestandteil des Vertrages und liegen jederzeit zur Einsichtnahme an der Kasse bereit. Bei groben Verstößen gegen die vorgenannten Nutzungsbedingungen ist TWS berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
2. Laufzeit und Kündigung
Der elektronisch signierte oder unterschriebene Vertrag tritt zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat – erstmals zum Ende der Erstlaufzeit in Textform kündbar. Sollte es dem Kunden aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, die Leistungen der Fitnessbereiche im AquariUM in Anspruch zu nehmen, kann der Vertrag auf schriftlichen Antrag, unter Beifügung eines geeigneten Nachweises im Einvernehmen mit TWS ruhend gestellt werden. Die Dauer der Unterbrechung des Vertrages richtet sich nach dem nachgewiesenen und beantragten Zeitraum, muss jedoch mindestens vier Wochen umfassen. Der Nachweis muss spätestens vier Wochen nach Bekanntwerden vorgelegt werden. Nach der Unterbrechungsdauer wird der Vertrag fortgeführt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die jeweilige Unterbrechungsdauer. Für die Unterbrechungszeit wird die Zahlungspflicht ausgesetzt, soweit vorab bezahlt wurde, erfolgt eine Verrechnung. Bei Krankheit, die zu einer dauerhaften Sportunfähigkeit führt, kann der Kunde den Vertrag bei gleichzeitiger Vorlage eines entsprechenden Nachweises zum Ende des laufenden Monats schriftlich kündigen.
3. Preiskonditionen / Zahlungsweise
TWS behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Leistungen anzupassen, wenn dies aufgrund veränderter Marktbedingungen, gesetzlicher Vorgaben oder gestiegener Betriebskosten erforderlich wird. TWS ist verpflichtet, Preisanpassungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Kunden mitzuteilen. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit steht es dem Kunden frei, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats in Textform zu kündigen, sofern die Preisanpassung nicht auf gesetzlichen Vorschriften oder Abgaben beruht. Nach Ablauf der Sonderkündigungsfrist gilt die Preisanpassung als vereinbart.
Die fälligen Beiträge werden mittels SEPA-Lastschriftmandat monatlich eingezogen. Eine Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen berechtigt nicht zur Reduzierung oder Rückforderung des geleisteten Beitrages. Der Kunde mit SEPA-Lastschriftmandat ist zur Deckung seines Kontos verpflichtet. Bei Nichteinlösung durch das Kreditinstitut wird der fällige Betrag einschließlich der Rücklastgebühr des Kreditinstituts zuzüglich der entstandenen Bearbeitungsgebühr von 10,00 € mit dem nächsten fälligen Beitrag eingezogen. Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, so wird der offene Beitrag des Vertrages zzgl. Mahn- und Inkassokosten sofort fällig. TWS behält es sich vor, den Vertrag zu kündigen und/oder sich zur Erfüllung offener Forderungen Dritter zu bedienen.
TWS kann in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität des Kunden prüfen. Dazu arbeitet die TWS mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, die von der TWS die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt TWS die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde hierzu sein Einverständnis. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-DSGVO zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung sind über folgende Webseite zu finden: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.
4. Haftung
TWS haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen des Kunden, es sei denn der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TWS zurückzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass aus Betriebsgründen die Umkleiden im Allgemeinen nicht verschlossen sind, ein verschließbarer Schrank steht jedoch zur Verfügung, für dessen durch den Kunden eingebrachten Inhalt TWS keine Haftung übernimmt.
Die Haftung von TWS beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Sach- oder Vermögensschäden, ist ausgeschlossen. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Unfällen ist ein Unfallprotokoll zu erstellen, Unfallmeldungen werden vorsorglich dem Haftpflichtversicherer angezeigt.
Die Kunden verpflichten sich, mit der Einrichtung und den Gegenständen pfleglich umzugehen. Für Schäden, die der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich am Eigentum der TWS verursacht, werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Aus Sicherheitsgründen sind alle Bereiche des AquariUM mit einer Kameraüberwachung ausgestattet. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich im Bedarfsfall gesichtet und werden nach 24 Stunden gelöscht, es sei denn, dass sich wegen eines Vorfalls die Löschung verbietet.
5. Gesundheitserklärung
Der Kunde versichert, dass er körperlich in der Lage ist, die angebotenen Fitnessprogramme und Geräte zu nutzen. Sollten gesundheitliche Einschränkungen bestehen oder sich solche nachträglich ergeben, verpflichtet sich der Kunde vor Trainingsbeginn diese dem Trainer unverzüglich mitzuteilen. Das Anamnesegespräch sowie die Beratung durch den Trainer ersetzen keinen Arztbesuch.
Die Benutzung der Sporteinrichtung ist nicht gestattet, sofern der Kunde an einer meldepflichtigen Krankheit leidet oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
6. Besonderheiten bei Kindern – und Jugendlichen
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Training im Fitnessbereich nicht erlaubt. Im Einzelfall kann TWS Ausnahmen machen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Unterzeichnung des Trainingsvertrages durch diese, am Trainingsbetrieb teilnehmen.
7. Übertragbarkeit von Mitgliedsverträgen / Mitgliedsarmband
Der Vertrag sowie die daraus resultierenden Zutrittsrechte auf dem Mitgliedsarmband sind personengebunden und dürfen keinesfalls übertragen werden. Bei jeder Fremdnutzung des Mitgliedsarmbandes gilt eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 €. Ein Verlust des Mitgliedsarmbandes ist unverzüglich beim Personal anzuzeigen und wird für unbefugte Nutzung gesperrt.
8. Datenschutz
Die Erfassung und Verarbeitung der vom Kunden übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Kunde kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Die aktuelle Datenschutzerklärung der TWS ist für jeden Kunden an der Kasse oder auf der Website www.aquarium-schwedt.de/datenschutz einsehbar. Dieser Erklärung können alle Informationen bezüglich des Umgangs der TWS mit den Daten des Kunden entnommen werden. TWS weist darauf hin, dass sie im Zuge von Buchungsanfragen Telefon- oder Mobilfunknummer sowie ggf. E-Mailadresse aufnimmt, um den Interessenten bzw. Kunden bei Bedarf erreichen zu können.
9. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die dann unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.