Alles Wichtige zu deiner Auszeit

Kurzes & Kompaktes

ÖFFNUNGSZEITEN & PREISE

Spaßbad

Täglich
10:00 – 22:00 UHR

3-Stunden-Ticket
Erwachsene7,00 €
Ermäßigt*5,50 €
Jede weitere Stunde1,00 €

* Kinder bis 16 Jahre, Schüler, Studenten, Inhaber eines Sozialversicherungspasses

Sportbad

Täglich
8:00 – 22:00 UHR

2-Stunden-Ticket
Erwachsene* 5,00 €
Ermäßigt 4,00 €
Jede weitere Stunde 1,00 €

*Kinder bis 16 Jahre, Schüler, Studenten, Inhaber eines Sozialversicherungspasses

Saunalandschaft

Täglich
10:00 – 22:00 UHR

3-Stunden-Ticket
Erwachsene 18,00 €
inklusive Zugang zum Spaß- und Sportbad
Jede weitere Stunde 1,00 €

Montags Frauensauna, außer an Feiertagen

Fitnessbereiche

Mo – Fr
8:00 – 22:00 UHR

Sa/So/Ft
10:00 – 18:00 UHR
(April bis September 10:00 – 16:00 Uhr)

Tageskarte 10,00 €
Einzelkurs Fitness Trainingsbereich 8,00 €
Einzelkurs Fitness Wasser ab 10,00 €

10er-Karten, Monats- und Jahreskarten sind verfügbar.

Badminton, Fun-Ball & Tischtennis

Mo – Fr
8:00 – 22:00 UHR

Sa/So/Ft
10:00 – 20:00 UHR

1-Stunden-Ticket pro Person* 7,00 €
1-Stunden-Feierabend-Ticket pro Person** 6,00 €
Ausleihe Equipment 1,50 €

* von 8:00 - 16:00 Uhr   |   ** ab 16:00 Uhr

Restaurant „WasserWirtschaft“

Täglich
11:00 – 20:00 UHR

Weitere Preise

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Mehr Infos für Dich

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Familienspaß im Freizeit und Erlebnisbad AquariUM
Fitness im Freizeit und Erlebnisbad AquariUM

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*ausgenommen sind gastronomische Angebote

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SERVICE VOR ORT

Barrierefreiheit & Parken

Das AquariUM verfügt über rund 130 kostenfreie Parkplätze, Fahrradständer und abschließbare Kinderwagenstellplätze sind vorhanden.

Das Bad ist für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen nahezu barrierefrei. Auf dem Weg zum Wasser müssen keine Stufen überwunden werden, ein barrierefreies Bad und Umkleide stehen zur Verfügung.

Karte

Haus- und Badeordnung

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden mit dem Erwerb einer Zugangsberechtigung vom Besucher anerkannt. Der Besucher hat von den allgemeinen Nutzungsbedingungen vor Betreten der Anlage Kenntnis genommen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern jeweils das generische Maskulinum genutzt wird. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten.

Das Freizeit- und Erlebnisbad „AquariUM“ ist eine Einrichtung der Technischen Werke Schwedt GmbH, der auch die Betreibung obliegt. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Hauses. Sie ist für Besucher aller Bereiche der Einrichtung verbindlich.

Mit dem Betreten der Einrichtung und dem Einchecken an der Kasse erkennt jeder Besucher diese Haus- und Badeordnung sowie zukünftig erlassene und bekannt gemachte Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit an.

Die Bereiche der Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher dem Betreiber bzw. jedem Dritten, der dadurch geschädigt wird, auf Ersatz des entstandenen oder dadurch entstehenden Schaden. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.

Der Besucher hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

Insbesondere nicht gestattet sind:

  • der Betrieb von Rundfunk- und Wiedergabegeräten und Musikinstrumenten
  • das Rauchen innerhalb der gesamten Einrichtung
  • das Mitbringen von Tieren
  • das Verwenden von Glasgegenständen außerhalb des Gastronomiebereiches
  • das Mitbringen von Speisen und Getränken
  • der Verzehr von Speisen und Getränken im Nassbereich der Einrichtung

Den Anweisungen des Bad- und Servicepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal übt gegenüber dem Besucher das Hausrecht aus. Besucher, die gegen das Hausrecht verstoßen, andere Besucher stören bzw. belästigen sowie durch unangemessenes Verhalten auffällig werden, können nach Ermessen des Betreibers vorübergehend oder dauernd von der Nutzung der Einrichtung ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden die entstandenen Kosten zum Besuch oder zur Nutzung der Einrichtung nicht zurückerstattet.

Die Bereiche des Freizeit- und Erlebnisbades stehen dem Besucher innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung des Frauenfitnessstudios ist während der Öffnungszeiten ausschließlich Frauen gestattet. Weiterhin sind Personen mit meldepflichtigen oder ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Anstoß erregenden Krankheiten von der Gesamtnutzung der Einrichtung ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Personen, welche unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen bzw. bei bereits erteiltem Hausverbot.

Kinder unter 7 Jahren dürfen die gesamte Einrichtung und Jugendliche unter 16 Jahren den Saunabereich nur in Begleitung Erwachsener betreten und nutzen. Der Begleitperson obliegt in allen Bereichen der Einrichtung die Aufsichtspflicht dieser Kinder bzw. dieser Jugendlichen. Eine über die in dieser Haus- und Badeordnung vorgesehene Haftung oder erhöhte Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers gegenüber Minderjährigen, die sich allein in der Einrichtung aufhalten, wird nicht begründet.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Einrichtung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

Fundsachen oder -gegenstände sind beim Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Die Bild- und Tonaufzeichnung von fremden Personen oder Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Medien bedarf die Bild- und Tonaufzeichnung der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.

 

2. Zutritt und Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten, Eintrittspreise sowie Nutzungseinschränkungen werden öffentlich bekannt gegeben.

Der Betreiber kann die Benutzung bestimmter Bereiche oder der gesamten Einrichtung einschränken oder sperren. Die Nutzung des Sportbades für Schulen und Sportvereine erfolgt auf Antrag und Bestätigung des Betreibers auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages. Dieser kann befristet oder für die Dauer einer Nutzungsperiode (längstens 1 Jahr) vereinbart werden.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gruppenkarten (ab 10 Personen) ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Betreiber.

Die Nutzungszeiten und Preise der einzelnen Bereiche sind in der Tarifstruktur fixiert und sind aus der gültigen Preisliste zu entnehmen.

Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Gelöste oder verlorene Eintrittsnachweise werden nicht erstattet.

Der Besucher kann die Zugangsberechtigung entweder über das Buchungsportal (Internet/Webseite Aquarium) buchen, oder vor Ort an der Tageskasse erwerben. In allen Fällen wird dem Besucher am Eingang ein digitaler Datenträger („Armband“) ausgehändigt, auf dem die erworbenen Buchungspositionen gespeichert sind. Sollte sich der Besucher während des Besuchs des AquariUm’s dazu entscheiden, weitere Angebote des Betreibers, wie beispielsweise Speisen und Getränke in dem Gastronomiebereich, den optionalen Saunazugang, etc. wahrzunehmen, so werden diese Zusatzleistungen auf dem digitalen Datenträger gespeichert und beim Verlassen des Aquariums bei Rückgabe des digitalen Datenträgers durch den Besucher zur Abrechnung gebracht.

Der Zutritt zum Saunabereich ist grundsätzlich allen Besuchern gestattet, soweit diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betreiber behält sich vor, an bestimmten Tagen oder Zeiten den Zutritt auf Personen biologisch weiblichen Geschlechts zu beschränken (Frauensauna).

 

3. Haftung

Der Besucher nutzt die Einrichtung, einschließlich der Außenbereiche, auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bereiche, Sport- und Spaßflächen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall haftet der Betreiber nicht. Bei Mängeln, die zu Personen- und Sachschäden des Besuchers führen, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn diese Mängel auch bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden oder erkannt wurden. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.

Für Sachen und Wertgegenstände wird keine Haftung bei Verlust übernommen. Dies gilt auch bei Beschädigungen oder Zerstörung der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/ oder eines Wertfaches wird keine Verwahrpflicht begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung der Garderobenschränke und Wertfächer insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

Der Betreiber haftet für Sach- und Vermögensschäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung und deren Bereiche stehen, nur im Falle eigenen oder ihm zurechenbaren Verschuldens aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Jeder Unfall oder Beschädigung ist dem verantwortlichen Badpersonal unverzüglich anzuzeigen.

 

4. Besondere Bestimmungen

Im Freizeit- und Erlebnisbad „AquariUM“ soll der Besucher Erholung, Entspannung und Ruhe finden. Alle Besucher der Einrichtungen haben ihr Verhalten und das der sie begleitenden Minderjährigen danach auszurichten.

Bad- und Saunabereich

Der Aufenthalt in den Nassbereichen und den dazugehörigen Einrichtungen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Jeder Badegast hat vor der Benutzung der Bade- und Saunaeinrichtungen im Duschraum eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor Benutzung der Badeinrichtungen untersagt. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch verletzt werden.

Das Rennen in der Einrichtung ist untersagt.

Zur Nutzung der Wasserflächen sind die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen; das Springen vom Beckenrand ist nicht erlaubt. Bei Benutzung der Rutschen sind die Hinweise auf den gesonderten Beschilderungen zu beachten. Insbesondere ist der Sicherheitsabstand einzuhalten, ist in der vorgeschriebenen Körperhaltung zu rutschen und der Landebereich unverzüglich zu verlassen.

Die Benutzung der Sprunganlage (Startblöcke) ist nur nach Freigabe durch das Badpersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur 1 Person das Sprungbrett betritt.

Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen ausschließlich zum Aus- und Ankleiden. Die Garderobe ist in Garderobenschränken unterzubringen und zu verschließen. Der Verlust des Datenträgers ist unverzüglich dem Personal zu melden. Wird der Datenträger nicht wiedergefunden, so sind an der Kasse für einen pauschalisierten Schadensersatz der Betrag von 70 € bei Erwachsenen (ab Vollendung des 15. Lebensjahres) und 20 € bei Kindern (ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht möglich sein, ist das Badpersonal berechtigt, die Personalien der Person aufzunehmen, um entstehende Forderungen geltend machen zu können.

Die als Barfußgang bezeichneten Gänge und Bereiche, der gesamte Bäderbereich und der Umgang der Außenbecken dürfen nur barfuß oder in geeigneten Badeschuhen genutzt werden.

Sämtliche Wasserflächen mit einer Wassertiefe von 1,30 m und darüber dürfen nur von Personen mit Schwimmbefähigung bzw. nur mit gesonderter Aufsicht genutzt werden. Den gesonderten Hinweisen der Beschilderung an den Attraktionen und Einrichtungen ist Folge zu leisten. Das Spielen mit Wurfelementen, wie Bällen, Frisbeescheiben, usw. ist nur mit Zustimmung der Badaufsicht gestattet. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

Gruppennutzer

Gruppennutzer (Schulklassen, Kita-Gruppen, Hortgruppen u.ä.) haben sich spätestens einen Werktag vor der beabsichtigten Nutzung unter Angabe der Gruppenzusammensetzung (Gruppengröße, Altersstufe, Anzahl Schwimmer/ Nichtschwimmer) beim AquariUM anzumelden. Bei einer Gruppengröße von bis zu 10 Personen muss vom Nutzer mindestens eine volljährige Aufsichtsperson gestellt werden. Bei größeren Gruppen sind in Abhängigkeit der Gruppenzusammensetzung weitere Aufsichtspersonen zu stellen.

Die Aufsichtspersonen haben die allgemeine Aufsicht über die Gruppe während des gesamten Aufenthaltes in allen genutzten Badbereichen (Foyer, Umkleide, Dusche / WC, Badbereiche) sicherzustellen. Beim Betreten und Verlassen der Beckenhalle melden sich die Aufsichtspersonen beim leitenden Schwimmmeister.

Nutzung der Fitness-Studios

Zutritt zum Frauenfitness-Studio haben nur Personen biologisch-weiblichen Geschlechts.

Kinder unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Fitnessbereich Frauen und Männer nicht erlaubt. Im Einzelfall kann das Studio Ausnahmen machen. Die Mitgliedskarten der Fitness-Studios Männer und Frauen sind personengebunden und nicht übertragbar. Ein Verlust ist den Mitarbeitern des Fitness-Studios unverzüglich anzuzeigen. Die Mitgliedskarten sind Eigentum der Technische Werke Schwedt GmbH und am Ende der Vertragslaufzeit an das Studio zurückzugeben.

Jeder Nutzer meldet sich beim Betreten und Verlassen des Studios an der Kasse zum Ein- und Auschecken mit der Mitgliedskarte bzw. zum Erwerb einer Tageskarte. Kurse werden grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 Personen durchgeführt. Gesonderte Regelungen sind möglich. Ein Anspruch auf die Durchführung bzw. auf die Teilnahme an einem Kurs besteht prinzipiell nicht.

Voraussetzung für die Nutzung des Studios ist entsprechende Sportbekleidung (T-Shirt, Sporthose, saubere Hallensportschuhe). Für die Nutzung der Gymnastikräume sind feste Hallensportschuhe obligatorisch. Aus hygienischen Gründen ist während des Trainings ein Handtuch mitzuführen.

Nach Beendigung der Trainingseinheit sind die Sportgeräte den anderen Mitgliedern unverzüglich im ordnungsgemäßen Zustand wieder zugänglich zu machen. Mobile Sportgeräte, wie z.B. Hanteln sind an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen.

Das Mitbringen von eigenen Sportgeräten ist untersagt. Die Mitnahme von Trainingsgeräten bzw. Inventar aus dem Studio ist strafbar. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Studio untersagt.

Das Rauchen ist im gesamten Bereich der Fitness-Studios untersagt.

Datenträger/Geldwertkarten

Datenträger und Geldwertkarten sind Eigentum der Technische Werke Schwedt GmbH und sind nach Ablauf der Nutzung an den Eigentümer zurückzugeben. Beim Kauf einer Geldwertkarte kann der Käufer die entsprechenden Personalien beim Badpersonal registrieren lassen. Bei Verlust der Karte besteht dann die Möglichkeit, die Karte sperren zu lassen, um eine unrechtmäßige Nutzung zu verhindern. Der rechtmäßige Karteninhaber erhält dann die Möglichkeit, eine neue Karte mit dem aktuellen Stand der alten Karte ausgehändigt zu bekommen. Bei Gutscheinen besteht generell kein Anspruch auf Auszahlung des jeweiligen Wertes. Eine Rückerstattung von Restbeträgen erfolgt nur dann, wenn der Betrag des Gutscheines unter dem Wert einer Leistung der Einrichtung liegt. Bei Verlust des Gutscheines erlischt der Anspruch auf Einlösung.

Parkplätze

Mit dem PKW anreisende Besucher und Gäste können die Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen kostenfrei abstellen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht generell nicht.

Mieter der Einrichtungen

Bei Veranstaltungen ist der Mieter der Einrichtung bzw. des entsprechenden Bereiches für notwendige Anmeldungen, Sicherheitsvorkehrungen und ähnliche Maßnahmen selbst verantwortlich. Gesonderte Vereinbarungen sind vertraglich festzulegen.

Gültigkeitsbereich

Die Haus- und Badeordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche des Freizeit- und Erlebnisbades AquariUM Schwedt/ Oder. Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung ist die Saunaordnung.

 

5. Datenschutz

Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur solange, wie es für die Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist oder die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden die daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht oder anonymisiert.

Die Speicherfisten orientieren sich unter anderem an:

  • Vertrags- und Buchhaltungsdaten: bis zu 10 Jahren gem. steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften;
  • Besucherdaten ohne Abgrenzungsrelevanz: unverzüglich nach Wegfall;
  • Videoüberwachungsaufzeichnungen: regelmäßige Löschung nach maximal 48 Stunden

Weitere Details zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten können von Ihnen abgefragt werden. Der Besucher ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert werden. Die Übermittlung der Daten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6. Wünsche, Anregungen, Ärgernisse

Wünsche, Anregungen und Ärgernisse werden sowohl vom Personal, der Einrichtung als auch von der Geschäftsleitung der Technischen Werke Schwedt GmbH mündlich oder schriftlich entgegengenommen.

 

7. Schlussbestimmung

Sollte eine der oben genannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 26.03.2025 in Kraft.

Technische Werke Schwedt GmbH
Schwedt/Oder den 26.03.2025
Dirk Sasson
Geschäftsführer

Wir sind für dich da

HAUSANSCHRIFT

Freizeit- und Erlebnisbad
AquariUM Schwedt
Am Aquarium 6
16303 Schwedt/Oder

KONTAKT

KASSEN
Tel: 03332 449-360

Fitnessbereiche
Tel: 03332 449-375/376
Rehasport/Prävention
Tel: 03332 449-379
Betriebliche Gesundheitsförderung
Tel: 03332 449-367
Badminton, Fun-Ball & Tischtennis
Tel: 03332 449-360

RESTAURANT WasserWirtschaft
Tel: 03332 449-370

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